Information für unsere Badegäste zum Coronavirus
17.3.2020
Geschätzte Freunde und Gäste des Sportpark Bergholz
Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, müssen wir auf behördliche Anordnung den Betrieb im Sportpark Bergholz bis voraussichtlich am 19. April 2020 einstellen. Wir sind nun mit Hochdruck daran, alle entsprechenden Massnahmen zu treffen.
Die Schliessung hat natürlich auch zur Folge, dass wir alle Aqua Trainings, Schwimmkurse, Behandlungen, Events, Fussball- und Eishalle-Belegungen absagen bzw. stornieren müssen. Dafür entschuldigen wir uns.
Wir melden uns zu gegebener Zeit wieder bei Ihnen betreffend Rückerstattung der verpassten Kurstage oder Behandlungen, sobald wir Informationen seitens der Behörden haben, wie das weitere Vorgehen ab dem 20. April 2020 aussieht. Rückvergütungen erfolgen immer in Form eines Wertgutscheines, es wird kein (Bar-)Geld zurückerstattet. Der Wertgutschein kann in allen Bereichen des Betriebes eingelöst werden.
Inhaber eines Abos (Wellness-, Hallenbad- und Eishalle) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung gemäss unseren AGBs (Abs. 8.1. und 13). Abo-Verlängerungen sind technisch nicht möglich. Sobald wir wissen, wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, werden wir in der Geschäftsleitung über das weitere Vorgehen entscheiden. Wir sind sehr darum bemüht, für unsere Kunden kulante Lösungen zu finden.
Bei Neuerungen zur Coronavirus-Situation werden wir Sie fortlaufend hier informieren.
Besten Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Wir freuen uns, Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen. Bleiben Sie gesund und bis bald. Geschäftsleitung Sportpark Bergholz Wil
16.3.2020
Auf behördliche Anordnung sind wir verpflichtet, den Betrieb im Sportpark Bergholz bis voraussichtlich
19. April 2020 einzustellen. Bei Neuerungen werden wir Sie fortlaufend über unsere Webpage informieren. Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
14.3.2020
Das Bergholz bleibt vorläufig geöffnet. Wir empfehlen Besuchern ab 65 Jahren den Sportpark nicht zu besuchen. Aufgrund des Entscheids des Bundesrates sind nur noch Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen gestattet.
Im Bereich Hallenbad / Wellness sowie in der Eishalle dürfen sich je max. 100 Personen aufhalten. Die Besucherzahl im Restaurant ist auf 50 Personen beschränkt. Kurse finden statt und Massagen werden wie gebucht durchgeführt.
Bitte melden Sie sich zwingend vor Eintritt und beim Verlassen von Hallenbad, Wellness oder Eishalle am Front Desk.
Sobald weitere Einschränkungen bekannt gegeben werden, informieren wir Sie so rasch als möglich.
Geschäftsleitung Sportpark Bergholz
11.3.202.
Die wichtigste Information ist, dass Grippe- und auch die Coronaviren nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden können. Damit besteht im Schwimmbad kein erhöhtes Infektionsrisiko, es gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch angezeigt sind.
Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in der Einhaltung der Empfehlungen vom BAG (Bundesamt für Gesundheit). Duschen Sie bitte vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife/Duschgel.
Wir werden aus Vorsorgegründen unsere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärken und eine zusätzliche Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken vornehmen. Falls sich die Ansteckungslage ändern sollte, werden wir in Abstimmung mit dem Kantonsarztamt St. Gallen weitere Maßnahmen ergreifen und Sie darüber informieren.
Geschäftsleitung Sportpark Bergholz