Skatepark
Boulder-Anlage
Piraten-Spielplatz
Skatepark
Am 18. Mai 2019, wurde der Skatepark offiziell eröffnet. Ein Skatepark, welcher mit vielen verschiedenen Elementen bestückt ist, lädt Gross und Klein zu Übungsfahrten ein. Der Park wurde mit viel Sorgfalt zusammengestellt und bietet eine hohe Sicherheit.
Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Basketballfeld sowie ein Soccerfield.
Skatepark Hausordnung
1. Nutzungsberechtigung/Zugänglichkeit
Der Park ist öffentlich und für Skateboarder/innen und andere Roll-Sportler/innen jeden Alters, sowie für die breite Öffentlichkeit frei zugänglich. Der Park ist kein Spielplatz, bei der Benutzung ist Vorsicht geboten. Nichtschulpflichtige Kinder dürfen die Anlagen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen. Die Art und Weise der Benutzung muss dem eigenen Können angepasst werden. Haustiere haben keinen Zugang zur Anlage.
2. Betriebszeiten
Die Anlage kann in der Regel während dem ganzen Jahr benützt werden. Es gelten folgende Benutzungszeiten:
Montag bis Samstag ab 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ab 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Bei Nässe ist das Benutzen der Anlage verboten. Die WISPAG kann die Anlage für Unterhaltsarbeiten, Veranstaltungen /
Wettkämpfe und aus anderen Gründen vorübergehend sperren. Bei einer Sperrung sind das Betreten und Benutzen der Anlage nicht gestattet. Beim Verlassen der Anlage ist auf die Anwohnenden Rücksicht zu nehmen.
3. Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen soll der Park nie alleine benutzt werden. Es gilt eine Helmtragepflicht. Das Tragen von Handgelenk- Ellbogen und Knieschoner wird empfohlen. Die Zugänge zur Anlage sind mit Hinweistafeln versehen. Die Sicherheits- und Verhaltensregeln sind einzuhalten.
4. Sauberkeit
Zur Vermeidung von Unfällen sind insbesondere alle befahrbaren Flächen sauber zu halten. Die Abfallentsorgung ist Sache der Benutzer / innen. Es stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung. Toiletten stehen in der Rondelle zu Verfügung.
5. Alkohol / Tabak
Der Konsum von Alkohol und das Rauchen sind auf der Anlage verboten.
6. Wettkämpfe / Veranstaltungen
Der Park kann für Contests (Wettkämpfe) genutzt werden. Das Einholen der notwendigen Bewilligungen ist Sache des Veranstalters. Bewilligungen für die Nutzung der Anlage erteilt die WISAPG. Allenfalls sind weitere Bewilligungen (Veranstaltungsbewilligung, Bewilligung zum Betreiben einer Gastwirtschaft, etc) notwendig. Diese muss der Veranstalter ebenfalls einholen. Die Versicherung von Anlässen und Wettkämpfen ist Sache des Veranstalters. Können Besucher/innen oder Dritte geschädigt werden, muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Temporäre Werbung ist nur auf den speziell ausgewiesenen Flächen mit Zustimmung der WISPAG erlaubt. Werbung für Tabak und Alkohol ist generell verboten.
7. Parkplätze
Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder dürfen nur auf den dafür bestimmten Flächen parkiert werden. Das Abstellen von anderen Motorfahrzeugen ist nur auf den offiziellen Parkfeldern gegen Gebühr gestattet. Jegliches Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen (Autos, Motorräder, Motorfahrräder) ist untersagt.
8. Haftung
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der Benutzer. Die WISPAG haftet nicht bei Unfällen oder Sachbeschädigungen. Für Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen haften die Verursacher / innen. Das Aufstellen oder Lagern von eigenen (mobilen) Elementen ist nicht erlaubt. Mobile Elemente werden ohne Vorankündigung entfernt. Die Anweisungen des WISPAG-Personals sind strikte zu befolgen. Verstösse gegen die Hausordnung und Anweisungen können zum Verweis aus der Anlage führen. Die WISPAG behält sich zudem vor, Verstösse zur Anzeige zu bringen und Hausverbote auszusprechen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite vom Verein Funpark Wil.
Boulder-Anlage
Die Anlage weist eine Dachfläche von ca. 15.0m x 6.7m auf und erreicht eine maximale Höhe von 4.2m in der Mitte des Daches. Der Fallschutzbereich rund um die Anlage bedeckt eine Fläche von ca. 18.5 x 11.0m. Die gesamte Kletterfläche ist 123 m2 und es sind zur Zeit ca. 30 Routen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden eingeschraubt.
Hausordnung Boulder-Anlage
1. Nutzungsberechtigung / Zugänglichkeit
Der Park ist öffentlich und für Skateboarder/innen und andere Rollsportler/innen jeden Alters, sowie für die breite Öffentlichkeit frei zugänglich. Der Park ist kein Spielplatz, bei der Benutzung ist Vorsicht geboten. Nichtschulpflichtige Kinder dürfen die Anlagen
aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen. Die Art und Weise der Benutzung muss dem eigenen Können angepasst werden. Haustiere haben keinen Zugang zur Anlage.
2. Betriebszeiten
Die Anlage kann in der Regel während dem ganzen Jahr benützt werden. Es gelten folgende Benutzungszeiten:
Montag bis Samstag ab 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ab 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Bei Nässe ist das Benutzen der Anlage verboten. Die WISPAG kann die Anlage für Unterhaltsarbeiten, Veranstaltungen / Wettkämpfe und aus anderen Gründen vorübergehend sperren. Bei einer Sperrung sind das Betreten und Benutzen der Anlage nicht gestattet.
Beim Verlassen der Anlage ist auf die Anwohnenden Rücksicht zu nehmen.
3. Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen soll der Park nie alleine benutzt werden. Es gilt eine Helmtragepflicht. Das Tragen von Handgelenk- Ellbogen und Knieschoner wird empfohlen. Die Zugänge zur Anlage sind mit Hinweistafeln versehen. Die Sicherheits- und Verhaltensregeln sind
einzuhalten.
4. Sauberkeit
Zur Vermeidung von Unfällen sind insbesondere alle befahrbaren Flächen sauber zu halten. Die Abfallentsorgung ist Sache der Benutzer
/ innen. Es stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung. Toiletten stehen in der Rondelle zu Verfügung.
5. Alkohol / Tabak
Der Konsum von Alkohol und das Rauchen sind auf der Anlage verboten.
6. Wettkämpfe / Veranstaltungen
Der Park kann für Contests (Wettkämpfe) genutzt werden. Das Einholen der notwendigen Bewilligungen ist Sache des Veranstalters. Bewilligungen für die Nutzung der Anlage erteilt die WISAPG. Allenfalls sind weitere Bewilligungen (Veranstaltungsbewilligung, Bewilligung zum Betreiben einer Gastwirtschaft, etc) notwendig. Diese muss der Veranstalter ebenfalls einholen. Die Versicherung von Anlässen und
Wettkämpfen ist Sache des Veranstalters. Können Besucher/innen oder Dritte geschädigt werden, muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Temporäre Werbung ist nur auf den speziell ausgewiesenen Flächen mit Zustimmung der WISPAG erlaubt. Werbung für Tabak und Alkohol ist generell verboten.
7. Parkplätze
Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder dürfen nur auf den dafür bestimmten Flächen parkiert werden. Das Abstellen von anderen
Motorfahrzeugen ist nur auf den offiziellen Parkfeldern gegen Gebühr gestattet. Jegliches Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen (Autos, Motorräder, Motorfahrräder) ist untersagt.
8. Haftung
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der Benutzer. Die WISPAG haftet nicht bei Unfällen oder Sachbeschädigungen. Für Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen haften die Verursacher / innen. Das Aufstellen oder Lagern von eigenen (mobilen) Elementen ist nicht erlaubt. Mobile Elemente werden ohne Vorankündigung entfernt. Die Anweisungen des WISPAG-Personals sind strikte zu befolgen. Verstösse gegen die Hausordnung und Anweisungen können zum Verweis aus der Anlage führen. Die WISPAG behält sich zudem vor, Verstösse zur Anzeige zu bringen und Hausverbote auszusprechen.
Verursachte oder festgestellte Schäden sowie lose Griffe sind dem Kletterclub info@kletterclub.ch zu melden.
Piraten-Spielplatz
Die sanft modellierten Hügel lassen eine strukturierte, vielfältige Landschaft entstehen. Neben der naturnahen Gestaltung mit unterschiedlichen heimischen Gehölzen ist auch für kreative Spielmöglichkeiten in der Sandfläche des Piratenschiffs gesorgt. Mit dem Thema "Piraten" ist eine fantasievolle Gestaltung entstanden. Die kleinen Piraten könne sich auf dem Spielplatz Bergholz auf einer Burg, einem gestrandeten Piratenschiff, einem Geheimtunnel, einer Seilbahn, einem Karussell und einer Vogelnestschaukel austoben. Der Spielplatz richtet sich an Kinder von ca. 4 bis 10 Jahren.
Spielplatz-Regeln:
- Geöffnet bis zum Eintritt der Dunkelheit
- Aus Sicherheitsgründen Spielgeräte nur ohne Helm benutzen
- Fahrräder bleiben draussen
- Tiere gehören nicht auf den Spielplatz
- Kleinkinder benutzen den Spielplatz nur unter Aufsicht von Begleitpersonen
- Sanität-Notruf, Telefon 144