AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wiler Sportanlagen AG
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen der Wiler Sportanlagen AG. Mit der Nutzung der Anlagen, den getätigten Reservationen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Die Wiler Sportanlagen AG behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit zu ändern. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.bergholzwil.ch/agb einsehbar.
2. Ermässigungen
Aufgrund der Leistungsvereinbarung zwischen der Wiler Sportanlagen AG und der Stadt Wil gelten für Einwohner folgender politischen Gemeinden reduzierte Tarife auf Eintritte: Wil, Bettwiesen, Braunau, Eschlikon, Jonschwil, Kirchberg, Niederhelfenschwil, Rickenbach, Sirnach, Wilen und Zuzwil.
3. Altersbegrenzungen
Kinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt, für diese muss an der Kasse ein Kleinkinder-Eintritt verlangt werden. Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen den Erwachsenen-Tarif. Im Wellness-Bereich gilt der Zutritt ab 16 Jahren. Bei Veranstaltungen können andere Altersbegrenzungen gelten. Kinder unter 10 Jahren dürfen Frei- und Hallenbad nur in Begleitung einer Person benutzen, die das 16. Altersjahr vollendet hat.
4. Abonnemente, 10er-Karten und Einzeleintritte
4.1 Abonnemente
Die Abonnemente (Jahres-, Saison-, 3 Monats-Abonnemente) sind persönlich und nicht übertragbar. Ein Foto vom Abonnementsinhaber wird direkt vor Ort elektronisch erfasst. Die Gültigkeitsdauer des Abonnements ist auf der Karte aufgedruckt. Die Karten dürfen nicht gelocht, laminiert oder anderweitig beschädigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt.
4.2 10er-Karten
Die 10er-Karten sind übertragbar auf andere Personen, die den gleichen Tarif bezahlen. 10er-Karten können während der Dauer von 2 Jahren (ab Kaufdatum) aufgebraucht werden. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Eintritte ist nicht möglich. Die Karten dürfen nicht gelocht, laminiert oder anderweitig beschädigt werden. Bei Beschädigung der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt.
4.3 Einzeleintritte
Der Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Eintritt des jeweiligen Bereiches. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit.
5. Kurse
Aus Qualitätsgründen sind bei allen Kursen die Teilnehmerzahlen beschränkt. Die Wiler Sportanlagen AG erhebt den Anspruch, mind. 7 Tage vor Kursbeginn einen Kurs mangels Teilnehmerzahl absagen zu können. Mit den betroffenen Kursteilnehmern wird persönlich (via Mail oder Telefon) Kontakt aufgenommen, um eine allfällige Umbuchung in einen anderen Kurs vorzunehmen.
5.1 Schwimmkurse
Die Kursanmeldung ist verbindlich ab Versand der Bestätigung durch die WISPAG. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens am ersten Kurstermin beglichen werden (Eingang bei der WISPAG). Der Eintrittspreis ist nicht im Kursgeld inbegriffen. Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses. Ein Vor- oder Nachholen einer Kurslektion ist bei ausgebuchten Kursen nicht möglich. Bei Kindern unter 10 Jahren muss eine erwachsene Person das Kind bis zum Beckenrand begleiten. Die erwachsene Begleitperson hat die Aufsichtspflicht bis der Kurs beginnt. Dasselbe gilt nach Kursende. Aufgrund der Hygienevorschriften (siehe Ziffer 16.) dürfen Begleitpersonen das Bad nur mit Badebekleidung betreten und sie haben einen Eintritt zu bezahlen.
5.2 Aquafitkurse
Die Kursanmeldung ist ab Versand der Bestätigung durch die Wiler Sportanlagen AG verbindlich. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens am ersten Kurstermin beglichen werden (Eingang bei der Wiler Sportanlagen AG). Der Eintrittspreis ist nicht im Kursgeld inbegriffen. Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, versäumte Lektionen nachzuholen. Findet ein Kurs derselben Art an einem anderen Wochentag statt, kann der/die Kursteilnehmer/-in bei Möglichkeit die verpasste Lektion innerhalb des Kursblockes nachholen. Er/Sie muss sich jedoch im Vorfeld erkundigen und anmelden (via Mail an kurse@bergholzwil.ch).
5.3 Eislaufkurse
Während des Eislaufkurses ist das Tragen eines Helmes (Skihelm, nicht Velohelm) und gefütterter Handschuhe Pflicht. Bei Kinderkursen sind die erwachsenen Begleitpersonen verantwortlich für das Anziehen der Schlittschuhe. An der Kasse können Schlittschuhe gemietet werden. Begleitpersonen haben als Zuschauer (nicht auf dem Eis) kostenlosen Eintritt.
6. Massagen
Der Gast bezahlt die gebuchte Massage vor der Behandlung. Es wird ein Anamnese-Fragebogen ausgefüllt. Wenn der Gast dies ausdrücklich nicht wünscht, ist der Gast selbst verantwortlich, allfällige Krankheiten/Gebrechen dem Therapeuten mitzuteilen. Auf Wunsch und entsprechend ausgewiesenem Aufpreis wird auch eine Krankenkassen-Bestätigung ausgestellt. Der Gast ist selbst dafür besorgt, bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Methoden und welche Therapeuten bei seiner Versicherung anerkannt werden.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt vor dem Betreten des jeweiligen Bereiches. Kurse sind jeweils vor Beginn der ersten Lektion zu bezahlen, Massagen/Kosmetikangebote vor der Behandlung. Die Bezahlung kann entweder in bar, per EC- oder Kreditkarte erfolgen. Zusätzlich akzeptieren wir die Gutscheine der IGOB (IG Obere Bahnhofstrasse Wil). Bei Gastronomie-Anlässen/Banketten wird eine Rechnung gestellt, welche innert der auf der Rechnung angezeigten Zahlungsfrist zu begleichen ist.
8. Rückerstattungen/Stornierungen
Rückvergütungen erfolgen immer in Form eines Gutscheines, es wird kein (Bar-)Geld zurückerstattet. Der Gutschein kann in allen Bereichen des Betriebes eingelöst werden.
8.1 Abonnemente
Rückvergütungen von Abonnementen erfolgen ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses von mindestens ununterbrochenen bzw. aufeinanderfolgenden 14 Tagen. Bei Ferienabwesenheiten, Auslandaufenthalten oder Militär von mindestens ununterbrochenen bzw. aufeinanderfolgenden 31 Tagen, die schriftlich belegt (Flugbescheinigung oder Vergleichbares) werden können, werden die Anzahl Tage der belegten Abwesenheit pro rata in Form eines Gutscheines rückvergütet. Eine Verlängerung des Abonnements ist nicht möglich.
8.2 Kurse
Bei angemeldeten Kursen kann bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenlos abgesagt werden, ab 10 Tagen bis Kursbeginn wird 50% des Kursgeldes verrechnet. Eine spätere Stornierung wird zu 100% verrechnet. Eine Stornierung der Kursteilnahme muss schriftlich oder per Mail erfolgen.
Eine Rückvergütung des Kursgeldes, allenfalls pro rata, erfolgt ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses.
8.3 Massagen/Kosmetik
Eine gebuchte Behandlung kann bis 24 h vorher kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung und bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der gesamte Betrag für die gebuchte Behandlung in Rechnung gestellt. Ansonsten erfolgt die Rückerstattung in Form eines Gutscheines. Bei verspätetem Erscheinen der/des Kundin/Kunden besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung der Behandlung.
8.4 Gastronomie/Bankette
Bei Gastroreservationen/Banketten gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 14 Tage vor dem Anlass kostenlose Stornierung.
Bis 7 Tage vor dem Anlass werden 25% der offerierten und vereinbarten Gesamtkosten verrechnet.
Bis 48 Stunden vor dem Anlass werden 75% der offerierten und vereinbarten Gesamtkosten verrechnet.
Bis 24 Stunden vor dem Anlass werden 100% der Gesamtkosten verrechnet.
8.5 Reservierungen von Anlageteilen (Eishalle, Fussballplätze, Schwimmbahnen, Becken)
8.5.1 Eishalle
Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung.
Bis 7 Tage vor der Belegung 20% der bestätigten Eisflächen.
Bis 48 Stunden vor der Belegung 60% der bestätigten Eisflächen.
Bis 24 Stunden vor der Belegung 100% der bestätigten Eisflächen.
Bei gebuchten Lektionen mit einer/einem Eissportinstruktor/in werden die Gebühren für die Instruktorin / den Instruktor gem. obenstehenden Bedingungen in Rechnung gestellt, jedoch keine Eintritte für die Eishalle.
8.5.2 Fussballplätze / Fussballstadion
Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung.
Bis 7 Tage vor der Belegung 20% der bestätigten Plätze.
Bis 48 Stunden vor der Belegung 60% der bestätigten Plätze.
Bis 24 Stunden vor der Belegung 100% der bestätigten Plätze.
8.5.3 Hallen- und Freibäder
Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung.
Bis 7 Tage vor der Belegung 20% der bestätigten Bahnen / Becken.
Bis 48 Stunden vor der Belegung 60% der bestätigten Bahnen / Becken.
Bis 24 Stunden vor der Belegung 100% der bestätigten Bahnen / Becken.
Im Falle einer Stornierung werden lediglich die Bahnen / Becken in Rechnung gestellt, jedoch keine Eintritte für die Bäder.
9. AGB, Hausordnung, Weisungen
Der Gast verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die allgemeine Hausordnung und zusätzlich die Hausordnung des jeweiligen Bereichs.
10. Haftung
Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Wiler Sportanlagen AG sowie das Besuchen der Kurse erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleibt ein allfälliger Schaden infolge eines nachweislich offensichtlichen Mangels der Anlagen/Einrichtungen.
11. Fundgegenstände
Fundgegenstände werden 3 Wochen aufbewahrt und danach verwertet.
12. Öffnungszeiten
Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung.
13. Betriebseinstellung
Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen, behördlicher Anordnung, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Geplante Betriebseinstellungen sind bei der Berechnung der Eintrittspreise berücksichtigt.
14. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Hausordnungen oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wer einen Teil der Anlage ohne gültiges Zutrittsticket betritt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 200.00 gebüsst werden. Dies gilt auch, wenn absichtlich der günstigere Tarif bezahlt wird, ohne darauf Anspruch zu haben.
15. Verhalten
15.1 Rauchen
In den Bereichen Hallenbad, Wellness (inkl. Terrasse) und Eishalle ist das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) verboten, im Freibad (ausser Garderobenbereich) und auf der Terrasse des Restaurants ist es gestattet
15.2 Verpflegung
Auf Verpflegung in Hallenbad- und Wellness-Bereich ist zu verzichten. Erlaubt ist die Konsumation von Lebensmitteln, welche die Wiler Sportanlagen AG im Rahmen des ordentlichen Betriebs oder während eines Events explizit für den erwähnten Bereich bereitstellt. Der Gast kann über die Glastüre im Hallenbad das Restaurant besuchen. Gäste des öffentlichen Eislaufs haben ebenfalls die Möglichkeit, das Restaurant zu besuchen. Dazu sind entweder Schlittschuhschoner zu oder normale Schuhe zu tragen. Nach Alkoholkonsum ist das Baden und Wellnessen verboten. Wird Alkohol zur Gefährdung eines Gastes selbst oder anderer Gäste, wird der Gast aus der Anlage verwiesen.
15.3 Belästigungen/Unsittlichkeit
Zum Schutz aller Gäste dulden wir keine Unsittlichkeiten und Belästigungen. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, einen Verweis oder ein Hausverbot auszusprechen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
15.4 Aufnahmen (Foto/Video)
Fotografien und Videoaufnahmen sind im Bäder- und Wellnessbereich nicht gestattet.
16. Hygiene
Aus hygienischen Gründen dürfen die Nassbereiche im Hallenbad- und Wellnessbereich nicht mit Strassenbekleidung betreten werden. Im Hallenbad ist Badebekleidung zu tragen, im Wellnessbereich herrscht Textilfrei-Zone. Der Körper ist mit einem Saunatuch oder einem Bademantel zu bedecken. Zudem sind im Wellnessbereich Badeslipper (Badelatschen) zu tragen.
Bei offenen Wunden ist die Benutzung der Nasszonen nicht gestattet. Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder mangelnde Körperhygiene vorweisen, kann der Zutritt zu den Bäder- und Wellnessbereichen verweigert werden.
Das Duschen vor der Benutzung der Badebecken ist obligatorisch. Dies gilt auch vor und nach dem Saunagang.
17. Datenschutz
Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente (inklusive der registrierten Eintrittszeiten) und für die Ausübung anderer Leistungen bei uns oder bei externen Dienstleistern abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
18. Videoüberwachung
Um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten, sind die Anlagen videoüberwacht. Ausgenommen hiervon sind die Saunen, Behandlungsräume, Toiletten und Umkleidekabinen. Die Daten werden während 90 Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Sie werden ausschliesslich zur Aufklärung von Unfällen und Straftaten genutzt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Mitteilungen per Email gelten als schriftlich zugestellt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Wiler Sportanlagen AG ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Salvatorische Klausel ist anwendbar. (Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw. der mit der Wiler Sportanlagen AG abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB oder des gesamten Vertrages.)
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wil SG.
Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
Wil SG, August 2020